In diesem Aufsatz geht es nur um Winterreifen, nicht um Motorradreifen allgemein. Dazu gibt es eine umfangreiche Ausarbeitung, die im November 2021 ein Update erfahren hat und die Verlautbarung des BMVI zur Bereifung von EU-typgeprüften sowie Krafträdern mit deutscher ABE enthält. Wirklich abschließend geklärt ist damit immer noch nicht alles. Einzig die Freigabe durch den Hersteller von Reifen ist nur noch für bis Ende 2019 produzierte Reifen gültig- für aktuelle Reifen sind diese Freigaben unwirksam. Die bisherige Regelung zur Winterreifenpflicht an Krafträdern (an einspurigen Kfz.) ist lt. § 2 StVOaufgehoben. Dennoch dürfen Winterreifen auf Krafträdern natürlich verwendet werden- müssen aber nicht. Wenn sie verwendet werden, gilt die folgende Neuregelung; Im nachfolgenden Fachaufsatz habe ich mich sehr bemüht, gesetzeschinesisch in die deutsche Sprache umzusetzen: Richtig ist, dass der Versuch, einspurige (Kraft) Fahrzeuge mit Winterreifenpflicht zu beglücken von Anfang an dilletantisch war. Der erste Versuch ging daneben, weil die Verpflichtung in einer Verhaltensvorschrift (der StVO) manifestiert wurde, obwohl die Formulierung eine technische Verpflichtung beinhaltete (die wiederum in D in die StVZO gehört). Das hat seinerzeit der BGH gekippt. Der erneute Versuch ging wieder über die StVO (§ 2 StVO) bezog sich aber auf EG-Vorschriften. Dazu gibt es auch einen Fachaufsatz in meinem Blog, in welchem erneute fehlerhafte Zitate aufgezeigt werden. Dennoch hat es 5 Jahre gedauert, bis der Spuk weitestgehend vorbei war -bis jetzt. Nunmehr ist die Vorschrift richtigerweise mit § 36 StVZO verbunden und verlangt als Kennzeichnung die einzig nachprüfbare Kennung- die Schneeflocke (Alpinsymbol). Wenn die Reifenindustrie sich bis heute eines Tricks bedient hat -nämlich das nicht geschützte Symbol M&S- zu verwenden, um Geländereifen verkaufen zu können, liegt der Fehler erst einmal dort. Für den Laien: Jeder Hersteller konnte bisher das M&S oder das M+S aufbringen, weil es keine Vorschrift gab, welche Voraussetzungen ein M+S -Reifen erfüllen musste. Die ab 2018 gebauten Reifen sind nur dann als Winterreifen zugelassen, wenn sie mit dem Alpinsymbol gekennzeichnet sind. Alte M+S Reifen haben einen Sonderstatus, der zur Zeit auch für die neuen Alpinsymbolreifen gilt: Sie dürfen auch benutzt werden, wenn ihre bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit unter der des Fahrzeuges liegt, müssen dann aber mit einem Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers versehen werden, der die zulässige Geschwindigkeit des Reifens anzeigt. Ausnahmsweise dürfen bis Ende 2017 produzierte Reifen mit dem alten M&S- Symbol bis 2024 genutzt werden. Das ist ein Zeitraum, in dem an einem Motorrad genutzte Reifen ihr Leben längst ausgehaucht haben. Es läge an der Industrie, geeignete Gelände/bzw. Winterreifen für Motorräder zu produzieren, die ab 2018 die neuen Forderungen erfüllen, also z.B. das Schneeflocken (Alpin) symbol tragen. Die auf EG-Ebene nicht vorhandene Regel zur Prüfung der Reifen bei Einspurfahrzeugen könnte eingeführt- bzw. ergänzt werden -oder- noch einfacher- in der ABE des Motorrades legitimiert werden. Dieser Weg ist rechtlich gesehen in Deutschland über das KBA möglich. - das heißt, dass Motorräder, die mit M&S Reifen bis Bj. 2017 ausgerüstet sind noch bis 2024 fahren dürfen - das heißt auch, dass Motorräder ab 2018 noch mit Reifen des Bj. 2017 ausgerüstet sein dürfen, sofern sie noch zu haben sind - oder bereits mit den neu gekennzeichneten Reifen(Alpinsymbol) ausgerüstet sein müssen. Auch bei den neuen Reifen mit dem Alpinpiktogramm bleibt lt. § 36 StVZO die Sonderregelung erhalten, die es erlaubt, Winterreifen mit einer niedrigeren bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit zu verwenden, als sie das Fahrzeug hat, sofern im Blickfeld des Fahrers eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt. Erhebliche Zweifel an der Souveränität unseres Gesetzgebers bleiben zu Recht bestehen, denn die Zusatzbedingungen des § 2 Abs. 3a für das Fahren bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen sind weder nachprüf- noch einhaltbar... So lange Formulierungen so schwammig bis nahe am Schwachsinn sind, habe ich wenigstens stets genug zu tun...
die alte Regelung- nur für Interessierte - ein Buch mit 7 Siegeln hier klicken
In diesem Aufsatz geht es nur um Winterreifen, nicht um Motorradreifen allgemein. Dazu gibt es eine umfangreiche Ausarbeitung, die im November 2021 ein Update erfahren hat und die Verlautbarung des BMVI zur Bereifung von EU-typgeprüften sowie Krafträdern mit deutscher ABE enthält. Wirklich abschließend geklärt ist damit immer noch nicht alles. Einzig die Freigabe durch den Hersteller von Reifen ist nur noch für bis Ende 2019 produzierte Reifen gültig- für aktuelle Reifen sind diese Freigaben unwirksam. Die bisherige Regelung zur Winterreifenpflicht an Krafträdern (an einspurigen Kfz.) ist lt. § 2 StVOaufgehoben. Dennoch dürfen Winterreifen auf Krafträdern natürlich verwendet werden- müssen aber nicht. Wenn sie verwendet werden, gilt die folgende Neuregelung; "Motorradreifen Gesetzgebung ab 2018/ M+S" vollständig lesen
"Rund um die Hauptuntersuchung/ TüV" vollständig lesen Technik und RechtAnbau oder Tausch von Zubehör- und Fahrzeugteilen an Motorrädern
"An- und Umbauten an Motorrädern/Recht-Stand 2022" vollständig lesen |
Suche Kategorien Schlagwort-Wolke Kommentare www.fredis-garage.de zu Das TT-Rider 40/400 -erste Schritte/Planung/Details/auch für TTR500+550 anwendbar
02.03.2024, 17:26 Uhr
www.fredis-garage.de zu Tipps und Tricks Tiger 900 pro/Update 2023
22.11.2020, 13:23 Uhr
Alexander zu Tipps und Tricks Tiger 900 pro/Update 2023
19.11.2020, 18:06 Uhr
Fredis Touren- und
Schraubertipps
Dirk zu Neue Triumph-Tiger 1200 2/2018/ Kauf/Umbau
13.10.2020, 18:55 Uhr
Hi,ich fahre die Tiger auch
und bin begeistert. Ich
möchte mich herzlich für den
TIP mit der Abpolsterung des
Fahr [...]
Aitana zu Einleitung
19.05.2020, 10:36 Uhr
Danke für diesen tollen Blog.
War sehr interessant zu
lesen.
Bert Schneider zu Tiger 800 (A08) ABS/Anlasserprobleme
05.04.2020, 15:44 Uhr
Hallo Fredi, ich habe gerade
den Bericht über den
Anlassertausch u. die
Probleme dazu auf Korsika
gelesen. Wenn du [...]
Webhosting zu Erster Umbau Yamaha XJ900 Diversion/Verbesserung Fahrbarkeit
17.02.2019, 18:01 Uhr
Erster Umbau Yamaha XJ900
Diversion/Verbesserung
Fahrbarkeit - Fredis Touren-
und Schraubertipps
Peter zu Motorrad und Öl - ein heißes Thema- Teil 1
27.11.2018, 12:54 Uhr
Sehr guter Beitrag, kein
Gesabbel.
Vielen Dank
Christian zu Das TT-Rider 40/400 -erste Schritte/Planung/Details/auch für TTR500+550 anwendbar
28.08.2016, 07:06 Uhr
Hallo,
danke für den klasse
Bericht.
Ich werde mir
jetzt das 410er kaufen und
war auf der Suche nach
Erfahrungsb [...]
Hans Zimmermann zu Das TT-Rider 40/400 -erste Schritte/Planung/Details/auch für TTR500+550 anwendbar
07.08.2016, 16:03 Uhr
was soll ich viel ... außer
...
Ein herzliches Danke!
Eigentlich habe ich das
Handbuch zum 400er gesucht,
aber [...]
W. Goldstein zu Die neue Explorer Spoke/ Bewertung/Kinderkrankheiten
11.07.2016, 08:39 Uhr
Meine 900er
(T709/Einspritzer-) Tiger
hat bei 120000 km nur einen
einzigen kleinen Defekt
gehabt, nämlich bei 8000
[...]
Tigertrail zu Rund um den Gardasee/Anfahrt, Kosten, Touren
10.08.2015, 14:25 Uhr
Hi Fredi
Schöne
Alternative zum sonst immer
im September von uns
besuchten Südfrankreich,
werde ich mir mal mer [...]
Christian Leifert zu Triumph Tiger Explorer/Speiche Teil 2, Tipps und Zubehör
06.08.2015, 11:45 Uhr
Hallo Alfred
Mir ist gesagt
worden das ich mein navi tt.
An ZündungsStrom anschließen
soll kannst du mir viellei
[...]
Steffen zu Die Motorradkette-Anleitung für Anfänger
01.06.2015, 14:48 Uhr
Super Seite! Weiter
so.
Grüße aus dem schönen
Niedersachen.
oliwink zu Routenplanung mit Tyre/zuletzt Ende 2023 erprobt
26.05.2015, 17:38 Uhr
Hallo,
habe Tyre
installiert, es wird aber
keine Karte
angezeigt.
Bitte um Hilfe.
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